2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet


Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Masburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg am 15.04.2021 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ vorzunehmen.

In der Sitzung am 02.06.2021 hat der Ortsgemeinderat dem vom Büro WeSt Stadtplaner GmbH, Polch, erstellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ zugestimmt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig notwendige Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung eines modernen Logistikzentrums geschaffen werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen und die überbaubaren Grundstücksflächen sowie das zulässige Nutzungsmaß (Grundflächenzahl, Baumassenzahl, Höhe baulicher Anlagen) entsprechend den Erfordernissen der geplanten baulich-industriellen Nutzung angepasst.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem abgedruckten Bebauungsplanentwurf ersichtlich.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“, die textlichen Festsetzungen, die Begründung einschl. Umweltbericht können bis einschließlich Montag, 19.07.2021 eingesehen werden.

Auf Grund der Corona-Problematik ist die Verwaltung für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Fachbereich Infrastruktur unter der Tel. Nr. 02653/9996-301 oder per Email: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de möglich ist.

Bis zum 19.07.2021 sind die Unterlagen auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Verwaltung/Amtliche Bekanntmachung) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Masburg – 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ einsehbar.

Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Masburg, 10.06.2021
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister