Maibaumaufstellen 2020


Das Aufstellen eines Maibaumes hat in unseren Dörfern eine lange Tradition. In diesem Jahr herrschen allerdings aufgrund der Corona-Pandemie besondere Umstände.
Das Aufstellen des Maibaumes und eine Maifeier stellen Veranstaltungen dar, deren Durchführung nach der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung untersagt sind. Auch kommt es sowohl beim Aufstellen des Maibaumes als auch bei einer in diesem Zusammenhang stattfindenden Feier zu einer Personenansammlung, die ebenfalls nicht erlaubt ist.
Beim Aufstellen des Maibaumes ist zudem damit zu rechnen, dass auch der erforderliche Mindestabstand zueinander nicht eingehalten werden kann.
Sollten in der „Hexennacht“ entgegen dem Verbot Veranstaltungen durchgeführt werden, wird dies nach der Corona-Bekämpfungsverordnung geahndet und zieht empfindliche Strafen nach sich.
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen und wir hoffen, dass wir in dieser schwierigen Zeit alle an einem Strang ziehen, um dieser misslichen Situation schnell ein Ende setzen zu können.
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
 als Ordnungsbehörde