Neue Landesverordnung zur Coronakrise


Die neue Landesverordnung zur Coronakrise bringt weitere Lockerungen

Seit Sonntag, 3. Mai 2020 gilt die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 und ersetzt damit die bisherige Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung inklusive aller Änderungen. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich Sonntag, 17. Mai 2020.

Die wichtigsten Änderungen der Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung:
– Einzelhandelsbetriebe ohne Flächenbegrenzung dürfen unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen.
– Spielplätze können unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wieder genutzt werden.
– Gottesdienste oder Gebetsveranstaltungen sind unter Beachtung von bestimmten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zulässig.
– Bildungsangebote in Musikschulen, ausgenommen Gesangsunterricht, soweit nicht mehr als drei Personen einschließlich der Lehrperson daran teilnehmen, sind zulässig.
– Friseure und Fußpflegeeinrichtungen dürfen unter besonderen hygienischen Voraussetzungen öffnen.

Geschlossen bleiben unter anderem:
• Gastronomie und Freizeiteinrichtungen
• Hotelbetriebe und Unterkünfte für touristische Zwecke
• Kosmetik- und Tattoostudios
• Fahrschulen
• Wohnmobilstell- und Campingplätze

Veranstaltungen:
Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens davon ausgegangen werden muss, dass mindestens bis zum 31. August 2020 keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen, wie z. B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August 2020 so bleiben wird.“

Kontaktbeschränkungen:
Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Menschen dürfen nur alleine oder mit einer zweiten, nicht im gleichen Haushalt lebenden Person, im öffentlichen Raum unterwegs sein. Die Hygienemaßnahmen und ein Abstand von mindestens 1,50 Meter sind weiterhin einzuhalten.

Die neue Verordnung und Hinweise zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen finden Sie unter www.kaisersesch.de/corona