Verbandsgemeinde / Widmung


Widmung

Die innerhalb der Gemarkung Masburg im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes des Industriegebiets „Sauerland-An der A 48“ hergestellten Erschließungsstraßen
a) Parzelle Flur 16 Nr. 3/12 (Sauerlandstraße)
b) Parzelle Flur 16 Nr. 3/20 teilweise (Industriering)
werden hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet.
Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhalten sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Erschließungsstraßen:
a) Parzelle Flur 16 Nr. 3/12 (Sauerlandstraße) beginnt an der Einmündung in die L 99, verläuft über die komplette Straßenparzelle, Flur 16 Nr. 3/12 und endet mit einem Wendehammer in Höhe des Regenrückhaltebeckens (Parzelle Flur 16 Nr. 3/11).
b) Parzelle Flur 16 Nr. 3/20 teilweise (Industriering) beginnt an der Einmündung in die „Sauerlandstraße“, verläuft über den in der Anlage markierten Teil der Parzelle, Flur 16 Nr. 3/20 und endet an den Grundstücken, Flur 16 Nr. 3/24 und Nr. 3/3.
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan sind die neuen Gemeindestraßen markiert.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 Landesstraßengesetz und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Masburg festgelegten Form öffentlich bekanntgemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Falle ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach den gesetzlichen Regelungen zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.kaisersesch.de im Bereich weitere Informationen unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur /Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 29.07.2020
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister